Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

Stand 09/2025

Vorbemerkungen

Die ADFERENCE GmbH, Auf der Hude 74, 21339 Lüneburg (nachfolgend: „ADFERENCE“) stellt Unternehmen mehrere Online-Dienste zur Verfügung (nachfolgend: “ADFERENCE-Dienst”).

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für den zwischen ADFERENCE und dem Kunden geschlossenen Vertrag über die Nutzung der ADFERENCE-Dienste.

Die ADFERENCE-Dienste können insbesondere, aber nicht abschließend, die folgenden Leistungen umfassen:
- ADFERENCE für Amazon
(Verwaltung und Optimierung von Werbekampagnen bei Amazon);
- ADFERENCE CSS
(Betreibung eines Preisvergleichsportals im Rahmen des Google CSS-Programms, über das Kunden-Produktdaten (Produktanzeigen) ausgespielt werden. ADFERENCE garantiert nicht das ganzheitliche oder teilweise dauerhafte Bestehen des Google CSS Programms oder dessen Nutzungsbedingungen und ist hierfür nicht verantwortlich. ADFERENCE stellt sicher, dass die Aussteuerung unter anderem in DE, AT, CH, FR, NL, BE und IT für die Laufzeit des Vertrages sichergestellt ist. Sollten die Bedingungen des Google CSS Programms maßgeblich geändert werden, so hat ADFERENCE das Recht, den Kunden an Google Shopping Europe zurück zu migrieren.)
- Support-Dienstleistungen
(u.a. Serviceleistungen, gebührenpflichtige Onboarding-Session u.ä.) und weitere vertraglich zu benennende Leistungen.

Der konkrete und abschließende Umfang der von ADFERENCE zu erbringenden Dienste wird in einem gesonderten individuellen Vertrag ("Leistungsvereinbarung") zwischen den Parteien vereinbart, welcher die Regelungen dieser AGB ergänzt und erweitert.

Die ADFERENCE-Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), d.h. an natürliche und juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen berufliche Tätigkeit handeln (nachfolgend: „Kunden“). Sie gelten somit nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. ADFERENCE kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde die Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.2. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von ADFERENCE abgerufen werden.

1.3. ADFERENCE behält sich vor, diese AGB und den Gegenstand der jeweils vertragsgegenständlichen ADFERENCE-Dienste jederzeit zu ändern, soweit dies erforderlich ist, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und ADFERENCE den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Im Übrigen bedürfen Änderungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist ADFERENCE jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

1.4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt auch dann, wenn ADFERENCE diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos entgegennimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Ein verbindlicher Vertrag über die Nutzung des ADFERENCE Dienstes zwischen ADFERENCE und dem Kunden kommt entweder durch beidseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder – im Fall von Online-Angeboten – durch Abschluss eines elektronischen Bestellprozesses (z. B. über eine Website) und entsprechende Annahme durch ADFERENCE zustande.

2.2. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht bei den Vertragsabschlüssen durch Unternehmer (siehe hierzu Ziffer 1.1) nicht besteht.

3. Gegenstand des Vertrages

3.1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche auf die Dauer des Vertrages beschränkte Zugänglichmachung des jeweiligen ADFERENCE-Dienstes.

3.2. Im Vertrag selbst ist geregelt, welcher ADFERENCE-Dienst zur Nutzung zu Grunde liegt und welche Inhalte Gegenstand des Vertrages sind. Die genaue Definition des ADFERENCE-Dienstes (insbesondere Leistungsumfang) und damit des Vertragsgegenstandes ist dem zwischen den Parteien gesondert unterzeichneten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 

3.3 Die Nutzung der ADFERENCE-Dienste bietet ausdrücklich nur eine Unterstützung, nicht aber eine Garantie oder Gewährleistung für das Erreichen der Ziele des Kunden. Insbesondere schuldet ADFERENCE nicht, z.B. eine Mindestzahl von Klicks oder Conversions zu liefern, einen vom Kunden vorgegebenen durchschnittlichen Cost-per-Click („CPC“) oder Advertising Cost of Sales („ACoS“) einzuhalten, ein vom Kunden vorgegebenes Budget auszuschöpfen oder ähnliches. Aufgrund der Dynamik sowie unvorhersehbarer Entwicklungen des Markt- und Werbeumfelds haftet ADFERENCE ausdrücklich nicht für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Erfolge oder das Erreichen von vom Kunden definierter Ziele - auch dann nicht, wenn ADFERENCE im Rahmen beauftragter Serviceleistungen bei der Einrichtung oder Optimierungen unterstützt. Alle kundenspezifischen Einstellungsmöglichkeiten, die der ADFERENCE-Dienst bietet, nimmt der Kunde selbst vor und ist somit selbst für den Erfolg bzw. die Entwicklung seiner Werbekampagnen verantwortlich.

3.4. Der ADFERENCE-Dienst steht 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr zur Nutzung zur Verfügung. ADFERENCE gewährleistet eine Verfügbarkeit des ADFERENCE-Dienstes von 99 % im Jahresmittel. Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht der ADFERENCE-Dienst deshalb nicht zur Verfügung, wird ADFERENCE den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle des ADFERENCE-Dienstes aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die geschuldete Verfügbarkeit angerechnet. ADFERENCE ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Hard- und Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ADFERENCE liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

Hiervon ausgeschlossen sind die seitens ADFERENCE zusätzlich zu dem ADFERENCE-Dienst angebotenen Support-Dienstleistungen, zu denen u.a. Unterstützung durch das Support Team, technischer und Anwender-Support, Online-Meetings und direkte AnsprechpartnerInnen zu dem Account gehören. Diese können, abhängig vom vertraglich vereinbarten Umfang, variieren. Die Dienstleistungen stehen dem Kunden nach vorheriger Terminabsprache bzw. zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

4. Zugang zum ADFERENCE-Dienst und diesbezügliche Pflichten des Kunden

4.1. Die von ADFERENCE bei Vertragsabschluss abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben bzw. zu übersenden, z.B. Vor- und Nachnamen, aktuelle Adresse und Telefonnummer, gegebenenfalls auch ein von ADFERENCE erbetener aktueller Handelsregisterauszug bzw. gültiger Gewerbeschein, eine gültige E-Mail-Adresse, die Firma und den Namen eines Vertretungsberechtigten. Im Falle einer Änderung der angegebenen Daten nach Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, die Änderung der entsprechenden Angaben ADFERENCE unverzüglich mitzuteilen.

4.2. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Der Kunde stellt ADFERENCE gegenüber sicher, dass die von ihm benannten weiteren Nutzer ihre persönlichen Zugangsdaten geheim halten und deren Missbrauch verhindern. Die Weitergabe der Zugangsdaten an zur Nutzung nicht berechtigte Dritte gilt als Missbrauch. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist ADFERENCE hiervon unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@adference.com zu unterrichten. ADFERENCE ist zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt. Der Kunde haftet für einen von ihm oder einem von ihm benannten Nutzer zu vertretenden Missbrauch.

4.3. Der Kunde verpflichtet sich, ADFERENCE je nach gebuchtem Leistungspaket die zur Leistungserbringung erforderlichen Zugriffe auf seine Drittanbieter-Accounts (bspw. Amazon Seller Accounts oder Google Merchant Center) bereitzustellen und die erforderlichen Verknüpfungen mit den ADFERENCE-Diensten herzustellen. 

Ohne eine entsprechende Verknüpfung ist ADFERENCE nicht zur Erbringung der jeweiligen Leistungen verpflichtet. Die vertraglich vereinbarte Grundgebühr sowie etwaige pauschale oder nutzungsunabhängige Vergütungen bleiben hiervon unberührt. Der Kunde übernimmt hierbei die Haftung für etwaige Auswirkungen einer fehlenden oder fehlerhaften Verknüpfung.

4.4. Die technische Lösung für die Nutzung des ADFERENCE-Tools  („ADFERENCE-TOOL“) ist mit der gängigen Versionen von Google Chrome auf einem Desktop-Betriebssystem kompatibel. Andere Browser oder mobile Geräte werden nicht unterstützt. Der Kunde erkennt an, dass er eine optimale Leistung und höhere Geschwindigkeit des ADFERENCE-Dienstes nur mit der stets aktuellen Version dieser Browser auf seinem Desktop-Betriebssystem erzielt und veraltete Versionen unter Umständen zu verzögerten Leistungen führen können. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den ADFERENCE-Diensten gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der Browsersoftware unter Beachtung der durch ADFERENCE ggf. erteilten technischen Vorgaben.

4.5. Soweit der Kunde Daten an einen Google Ads-Account oder einen Amazon Ads-Account übermittelt, auf den ADFERENCE Zugriff hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, von diesen Daten vor der Übermittlung Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern zu erstellen. Die Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Daten liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Im Falle eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten nochmals unentgeltlich auf den Google-Account oder Amazon-Account übertragen, auf den ADFERENCE Zugriff hat. Die ADFERENCE-Dienste sind nicht für die dauerhafte Speicherung oder Archivierung von Daten entwickelt und dürfen daher auch nicht zu diesem Zweck verwendet werden. ADFERENCE verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden.

4.6. Bei Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, sämtliche mit ADFERENCE verknüpften Drittanbieter-Accounts innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig zu entknüpfen oder ADFERENCE die hierzu erforderlichen administrativen Zugriffsrechte zu gewähren.

Haftungsabtretung bei fehlender Mitwirkungspflicht: Mit Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Kunde, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen, um bspw. die CSS-Anbindung zu entknüpfen. Bei ausbleibender Mitwirkung stimmt der Kunde der Haftungsabtretung zu und erteilt ADFERENCE die Genehmigung, Zugang zum Google-Merchant Center-Konto, welches mit CSS verbunden ist, zu erhalten. Im Weiteren ist es ADFERENCE gestattet, in dem Konto die notwendigen Änderungen vorzunehmen und den Prozess der Entknüpfung zu genehmigen. Der Kunde übernimmt hierbei die Verantwortung für mögliche Auswirkungen, die diese Änderungen auf das Konto haben könnten, einschließlich der Auswirkungen von Kampagnenleistungen oder Ausgaben.

5. Nutzungsrechte

5.1. ADFERENCE räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur zweckentsprechenden Nutzung des vertrags- gegenständlichen ADFERENCE-Dienstes online über das Internet durch die jeweils vom Vertrag umfassten Nutzer ein. Anspruch auf Überlassung von Vervielfältigungsstücken der für den ADFERENCE-Dienst erforderlichen ADFERENCE-Software oder sonstiger Materialien hat der Kunde nicht. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an den jeglichen Inhalten der ADFERENCE-Dienste und insbesondere des hierfür eingesetzten ADFERENCE-Tools sind vorbehalten.

5.2 Nutzungsberechtigt sind ausschließlich der Kunde, dessen gesetzlicher Vertreter und seine Mitarbeiter. Nutzungsberechtigt ist grundsätzlich nur ein gleichzeitiger Nutzer (Concurrent-User); die Nutzung durch mehrere Concurrent-User kann die Nutzbarkeit des ADFERENCE-Dienstes beeinträchtigen und ist daher nicht gestattet. ADFERENCE behält sich vor, vom Kunden die namentliche Benennung der nutzungsberechtigten gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter zu verlangen, auf die dann die Nutzung des ADFERENCE-Dienstes beschränkt ist.

5.3. Der Kunde überträgt ADFERENCE an den im Rahmen der Nutzung des ADFERENCE-CSS (Aussteuerung von Google Ads Anzeigen über das Google Comparison Shopping Services bzw. Preisvergleichsdienst (kurz “CSS”)) für die Dauer dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Inhalten (z.B. Produktbilder, Produkttexte usw.) sämtliche zur Vertragserfüllung, erforderlichen und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte in einfacher Form für die Dauer dieses Vertrags, zuzüglich weiterer sechs Monate nach Vertragsende, um ggf. eine angemessene Aufbrauchfrist zu gewährleisten. Der Kunde räumt ADFERENCE auch das Recht ein, zur Verfügung gestellte Inhalte zum Zwecke der Erstellung von Produktpräsentationen zu bearbeiten, insbesondere umzugestalten, zu kürzen, zu ergänzen oder mit anderen Inhalten zu kombinieren. ADFERENCE wird außerdem das Recht eingeräumt, die von Kunden übertragenen Nutzungsrechte an Kooperationspartner und/oder Dritte zum Zwecke der Vertragserfüllung weiter zu lizenzieren und/oder zu übertragen.

5.4. Der Kunde garantiert, dass der Veröffentlichung und Weitergabe der Inhalte durch ADFERENCE keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass ihm an übermittelten Produktbildern und anderen urheberrechtlich geschützten Werken sämtliche, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich dem Recht zur Personenabbildung) eingeräumt wurden, und ggf. ein wirksamer Verzicht auf Nennung des Urhebers vorliegt. Der Kunde verpflichtet sich, ADFERENCE von jeder Inanspruchnahme Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Verwendung der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte auf erstes Anfordern freizustellen und jeden dadurch entstehenden Schaden – einschließlich der Kosten einer ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung auf Basis der jeweils geltenden gesetzlichen Vergütungs- und/oder Kostenregelungen (z.B. RVG, GKG) – zu ersetzen. Im Falle einer wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen und/oder sonstigen Abmahnung durch Dritte ist ADFERENCE berechtigt, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben und vermeintlich verletzende Inhalte, Produktpräsentationen oder Links bis zur rechtskräftigen Klärung der Angelegenheit unverzüglich zu sperren oder aus Portalen zu entfernen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, ADFERENCE die Kosten zu ersetzen, die durch eine Abmahnung und die erforderliche Löschung aus dem Portal entstehen. Des Weiteren kommt der Kunde für in Folge dessen entgangene Umsätze auf Seiten von ADFERENCE solange auf, bis das Vertragsverhältnis beendet ist.

Unabhängig von der Ergreifung der vorgenannten Maßnahmen ist jede Partei selbst berechtigt, im eigenen Namen angemessene und geeignete und mit der anderen Partei abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Soweit eine Partei ein gerichtliches Verfahren einleitet, ist die andere ggf. berechtigt, sich an diesem Verfahren zu beteiligen, soweit nicht andere rechtliche Gründe entgegenstehen.

6. Gewährleistung

6.1. ADFERENCE gewährleistet über die in Ziffer 3.4 genannte Verfügbarkeit der ADFERENCE-Dienste hinaus lediglich, dass der jeweilige ADFERENCE-Dienst für den Kunden zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Zwecken grundsätzlich einsetzbar ist (d.h. dass die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch weder aufgehoben noch gemindert ist). Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

6.2. Der Kunde hat ADFERENCE auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

6.3. ADFERENCE behebt Mängel nach Erhalt einer schriftlichen nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist. 

6.4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist.

6.5. Das Recht des Kunden, im Übrigen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 7 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

7. Haftung

7.1. ADFERENCE haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von ADFERENCE oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;
c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ADFERENCE oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2. ADFERENCE haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch den Lizenzgeber oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

7.3. Die verschuldensunabhängige Haftung von ADFERENCE nach § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

7.4. ADFERENCE haftet bei einfach fahrlässig verursachten Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus vom Lizenzgeber zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.

7.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von ADFERENCE im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.6. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Vergütung und Abrechnung

8.1. Vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Vereinbarung der Parteien gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise von ADFERENCE, abrufbar unter www.adference.com.

8.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die monatliche Grundvergütung im Voraus und sofern eine variable monatliche Vergütung vereinbart wurde, ist diese nachträglich zum Ende des betreffenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet der Vertrag nicht zum Beginn bzw. zum Ende eines Kalendermonats, ist die Grundvergütung pro rata temporis zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein grundsätzliches Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.

Wurde eine monatliche variable Vergütung vereinbart, werden die zugrunde liegenden Daten zum Abrechnungszeitpunkt von ADFERENCE festgeschrieben und im Nachhinein nicht mehr geändert. Sofern ADFERENCE feststellt, dass ein erheblicher und nachweislicher Datenübertragungsfehler vorliegt, behält sich ADFERENCE das Recht vor, innerhalb von drei Monaten Korrekturrechnungen zu erstellen.

8.3. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese nicht bereits ausgewiesen ist.

8.4. ADFERENCE behält sich das Recht vor, die im Vertrag genannten Preise von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen, frühestens jedoch nach zwölf (12) Monaten Vertragslaufzeit, für die Zukunft anzupassen, soweit dies erforderlich ist, um nachhaltige, für die Berechnung der Vergütung relevante Kostensteigerungen vollständig auszugleichen. ADFERENCE kann die Preise beispielsweise erhöhen und wird die Preise senken, wenn sich Tariflöhne, Energiekosten oder sich die Anforderungen der für die Erbringung der ADFERENCE-Dienste betriebenen Werbeplattformen in einer Weise ändern, die zu einer Kostenänderung führt. Die Vergütung wird von ADFERENCE aufgrund der Erhöhung einer bestimmten Kostenart nur erhöht, wenn und soweit kein Ausgleich durch sinkende Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Der Kunde ist berechtigt, geringere Kostensteigerungen nachzuweisen; § 315 BGB bleibt unberührt.

8.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist ADFERENCE berechtigt, den Zugang zum ADFERENCE-Dienst zu sperren, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, vom Kunden beglichen wurden. Geldschulden sind während des Zahlungsverzugs vom Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

8.5. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von ADFERENCE an Dritte abtreten.

8.6. ADFERENCE behält sich das Recht vor, entstandene Kosten für Rückbuchungen durch u.a. abgelaufene Kreditkarten, nicht gedeckte Konten, fehlerhafte Bankverbindungen, durch die Bank veranlasste Rückbuchungen und ähnliches gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Auf Nachfrage belegt ADFERENCE die verursachten Kosten.

9. Beginn, Laufzeit und Beendigung von Verträgen

9.1. Die Vertragslaufzeit über die entgeltliche Nutzung wird im Vertragsverhältnis gesondert schriftlich vereinbart. Diese läuft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit und verlängert sich jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn diese nicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.

Sofern keine gesonderte Vertragslaufzeit über die entgeltliche Nutzung vereinbart wurde, läuft diese für ein Vertragsjahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres gekündigt wurde.

Handelt es sich um zusätzlich vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit einem ADFERENCE-Dienst gebucht wurden, enden diese mit der Vertragslaufzeit des ADFERENCE-Dienstes. 

9.3. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als zwei Monatsvergütungen im Rückstand ist. 

9.4. Liegt ein wichtiger Grund vor, der ADFERENCE zur fristlosen Kündigung berechtigt, so ist ADFERENCE berechtigt, sofort den Zugang des Kunden zum ADFERENCE-Dienst zu sperren. 

9.5. Kündigungen durch den Kunden können schriftlich oder per E-Mail an support@adference.com erfolgen. 

9.6. Die in ADFERENCE generierten Daten auf ADFERENCE-Servern werden spätestens 120 Tage nach Kündigung durch ADFERENCE gelöscht. Der Kunde hat nach Kündigung keinen Zugriff mehr auf seinen ADFERENCE-Account.

9.7. Fällt das Datum nach bestätigter Kündigung des Vertragsendes auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder  einen gesetzlichen Feiertag, so endet der Vertrag mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Diese verlängerte Frist ist für den Kunden unentgeltlich. Der ADFERENCE Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die aktiven ADFERENCE Automationen sowie der Gebotsalgorithmus in dieser Zeit weiterlaufen und am nächstfolgenden Werktag entknüpft / deaktiviert werden.

9.8. Sofern ADFERENCE dem Kunden bei Vertragsschluss einen Rabatt auf die monatliche Vergütung gewährt (z.B. bei Abschluss eines Vertrages mit 12 oder 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit), wird dieser gewährte Rabatt unter der Erwartung sowie der Bedingung gewährt, dass die Mindestvertragslaufzeit erfüllt wird. Für den Fall, dass ADFERENCE zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit dem Kunden berechtigt ist oder im Fall einer einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Vertrages, behält sich ADFERENCE das Recht vor, die Gesamtsumme des bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Vertrages monatlich gewährten Rabattes vom Kunden zurückzufordern.

10. Nutzung und Kommerzialisierung von aggregierten Daten

ADFERENCE behält sich das Recht vor, im Rahmen der Nutzung des Amazon-Dienstes oder über Schnittstellen zur Verfügung gestellte Daten in anonymisierter und aggregierter Form zu verarbeiten und kommerziell zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Verbesserung und Weiterentwicklung unserer Produkte und Services, das Training von Modellen sowie die Erstellung und Verwertung von Datensätzen. Eine Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten oder von Daten, die Rückschlüsse auf einzelne Kunden oder deren Endkunden zulassen, ist ausgeschlossen. Eine Auftragsverarbeitung liegt nicht vor, da ADFERENCE keine personenbezogenen Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet.

11. Datenschutz

ADFERENCE und der Kunde verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 5 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). ADFERENCE und dem Kunden ist es untersagt, personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlichen Zweck zu erheben, zu verarbeiten, bekanntzugeben oder anderen zugänglich zu machen oder zu nutzen. Grundsätzlich sind die ADFERENCE-Dienste nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entwickelt. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Eine Verarbeitung im Auftrag des Kunden gemäß Artikel 28 DSGVO findet nicht statt, sofern es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern eine entsprechende Vereinbarung erforderlich wird, vereinbaren die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung. 

Darüber, wie ADFERENCE im Übrigen, insbesondere außerhalb der Erfüllung dieses Vertrages, personenbezogene Daten verarbeitet, informiert ADFERENCE in der auf der ADFERENCE-Webseite in der jeweils aktuellen Version abrufbaren  Datenschutzerklärung.

12. Vertraulichkeit

12.1. Vertrauliche Informationen“ sind alle nicht-öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag direkt oder indirekt durch eine Partei („Offenlegende Partei“) oder ein mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen („Verbundenes Unternehmen“) an die andere Partei („Empfangende Partei“) oder an ein mit dieser Verbundenes Unternehmen offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle finanziellen, technischen, die Geschäftstätigkeit, das Personal oder die Geschäftsführung betreffenden oder sonstigen Informationen (einschließlich Betriebsgeheimnisse, Aufzeichnungen und Know-how). Ob und auf welchem Trägermedium die Vertraulichen Informationen verkörpert sind, ist unerheblich; insbesondere sind auch mündliche Informationen umfasst.

12.2. Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags fort.

12.3. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die der empfangenden Partei bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird die zur Offenlegung verpflichtete Empfangende Partei die andere Partei vorab unterrichten und ihre Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

12.4. Die Parteien werden die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Durchführung des Vertrages nutzen. Die empfangende Partei darf die vertraulichen Informationen nur der Geschäftsleitung und solchen Mitarbeitern, Beratern und sonstigen Beauftragten der Empfangenden Partei („Vertreter“) oder eines mit der empfangenden Partei verbundenen Unternehmens oder auf andere Weise beteiligten Unternehmens („Beteiligte“) offenbaren, die in den Prüfungsprozess oder die Durchführung des Vertrages einbezogen sind. Soweit Vertreter oder Beteiligte keiner beruflichen oder arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sind diese Vertreter oder Beteiligte auf die Vertraulichkeit der Informationen hinzuweisen und, soweit rechtlich zulässig, zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verpflichten. Die jeweilige Partei haftet auch für etwaige Verstöße ihrer Vertreter und/oder Beteiligte gegen diese Vereinbarung.

13. Referenzbenennung

ADFERENCE erhält das Recht, den Kunden an geeigneter Stelle auf der ADFERENCE-Website sowie auf sonstigen Werbemitteln als Referenz aufzuführen. Diese Einwilligung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung und solcher Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

14.2. Der Abschluss des Vertrags zwischen den Parteien bedarf der Schriftform oder der elektronischen Form mit einer einfachen elektronischen Signatur. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform oder der elektronischen Form mit einer einfachen elektronischen Signatur. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform nicht durch eine telekommunikative Übermittlung oder bei einem Vertrag durch Briefwechsel erfüllt wird; bei der elektronischen Form reicht nicht der Austausch von Angebot und Annahme. Nebenabreden wurden nicht getroffen. 

14.3. Erfüllungsort ist Lüneburg.

14.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ADFERENCE ist Lüneburg.